Aufsatzleuchten und Ansatzleuchten

Asymmetrisch-bandförmige Lichtstärkeverteilung

Leuchten mit hoher Schutzart und in Schutzklasse II, mit deren umfassendem Leistungsspektrum sich viele Beleuchtungsaufgaben der Straßen-, Platz- und Stadtbeleuchtung lösen lassen. Sie sind als Aufsatzleuchten oder als Ansatzleuchten erhältlich. Die asymmetrisch-bandförmige Lichtstärkeverteilung eignet sich besonders für die Beleuchtung von Straßen nach EN 13201.


Weitere Produkte dieser Art finden Sie in den folgenden Serien:

Dark Sky

Leuchten für das naturnahe Umfeld

Technische Daten

Schutzart IP 66 Schutzklasse II BEGA Thermal Management®

Aluminiumguss, Aluminium und Edelstahl Beschichtungstechnologie BEGA Unidure® entspiegelte ESG-Verglasung Miro® Reflektoren aus reflexionsintensivem Reinstaluminium

Anstellwinkel einstellbar auf 0° oder 15° werkzeugloses Öffnen

BEGA Ultimate Driver® · DALI-steuerbar

20 Jahre Nachkaufgarantie für Ersatzteile und LED-Module

Schutzart IP 66 Schutzklasse II BEGA Thermal Management®

Aluminiumguss, Aluminium und Edelstahl Beschichtungstechnologie BEGA Unidure® entspiegelte ESG-Verglasung Miro® Reflektoren aus reflexionsintensivem Reinstaluminium

Anstellwinkel einstellbar auf 0° oder 15° werkzeugloses Öffnen

BEGA Ultimate Driver® · DALI-steuerbar

20 Jahre Nachkaufgarantie für Ersatzteile und LED-Module

Schutzart IP 66 Schutzklasse II BEGA Thermal Management®

Aluminiumguss, Aluminium und Edelstahl Beschichtungstechnologie BEGA Unidure® entspiegelte ESG-Verglasung Miro® Reflektoren aus reflexionsintensivem Reinstaluminium werkzeugloses Öffnen

BEGA Ultimate Driver® · DALI-steuerbar

20 Jahre Nachkaufgarantie für Ersatzteile und LED-Module

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Fußgänger-/Radweg
Sowohl Fußgänger als auch Radfahrer sowie die Wegeführung müssen visuell leicht erfassbar sein. Eine gute Erkennbarkeit von Gesichtern vermittelt ein Gefühl von Sicherheit. Die Beleuchtungsstärke für Wege, die für Radfahrer und Fußgänger bestimmt sind, unterliegt der Norm DIN EN 13201-2, Beleuchtungsklasse P4. Im Minimum ist 1 lx gefordert. Die mittlere Beleuchtungsstärke beträgt 5 lx. Mastaufsatzleuchten mit asymmetrisch-bandförmiger Lichtstärkeverteilung werden zur Illumination eingesetzt. Die Lichtpunkthöhe liegt bei 5 m. Dabei beträgt der Leuchtenabstand 30 m.

Fußgänger­brücke
Für die Beleuchtung von Fußgängerbrücken gibt es viele Möglichkeiten. Zwei grundlegend verschiedene Ansätze werden hier vorgestellt. Die Brücke misst 20 x 2,4 m. Hier gilt die Beleuchtungsnorm DIN EN 13 201 für Fußgänger- und Radwege. Als Mittelwert der Beleuchtungsstärke sind 5 lx gefordert, der Minimalwert beträgt 1 lx. Fußgänger und Radfahrer sollen sich auf der Brücke sicher und damit wohlfühlen. Zusätzlich betonen vier Kompaktscheinwerfer die konstruktiven Merkmale der Brücke und erhöhen dadurch deren markante Fernwirkung.

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