Kreisverkehr

Kreisverkehrsanlagen bilden typische Konfliktzonen in der Straßenbeleuchtung nach DIN EN 13 201. Der Kreisverkehr muss beleuchtet sein, wenn auch die hinführenden Straßen beleuchtet sind. 20 lx Beleuchtungsstärke auf der Fahrbahn im Kreisverkehr ohne Fußgängerüberweg entsprechen einer guten Beleuchtung. Auf den Zufahrtsstraßen sollte das Beleuchtungsniveau, bezogen auf die erlaubte Geschwindigkeit, allmählich von 5 lx auf 20 lx angehoben werden. Die Übergänge sollen weich erfolgen, um die Kontrastwirkung möglichst niedrig zu halten und dem menschlichen Auge eine schnelle Adaptation zu ermöglichen. Eine leicht veränderte Lichtfarbe im Vergleich zu der Straßenbeleuchtung erhöht die Aufmerksamkeit zusätzlich.

Lichttechnische Berechnungen Zusammenfassung DIALux-Projekt

Die Beleuchtung eines Fußgängerüberwegs am Kreisverkehr unterliegt der Norm DIN 67 523. Wichtig ist hier die gute Erkennbarkeit der Fußgänger auf dem Überweg und in den angrenzenden Wartezonen. Daher wird eine mittlere vertikale Beleuchtungsstärke von Ēv = 30 lx eingesetzt. Evmin hierfür beträgt 4 lx. Fußgängerübergänge und Warteflächen sind aus der Fahrtrichtung zu illuminieren. 100 m vor und hinter dem Fußgängerübergang muss die Leuchtdichte 0,3 cd/m2 betragen. Hierzu statten wir die Straßenleuchten 99 595 mit speziellen Optikmodulen aus. Ist auf der Straße vor und nach dem Fußgängerüberweg über eine Strecke von min. 50 m Beleuchtungsklasse M 2 (1,5 cd/m2 bzw. 20 lx) vorgesehen, kann auf eine Zusatzbeleuchtung verzichtet werden.