REACH Selbstverpflichtungserklärung

Die Firma BEGA Gantenbrink-Leuchten KG ist als Hersteller von Erzeugnissen im Sinne der REACH-Verordnung (EG) 1907 / 2006 ein „nachgeschalteter Anwender“. Als ein dergestalt eingestufter „nachgeschalteter Anwender“ unterliegen wir grundsätzlich keiner Registrierungspflicht nach REACH.

BEGA Produkte sind als Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung ebenfalls nicht registrierungspflichtig.

Im Sinne der Gewährleistung einer sehr hohen Produktsicherheit und Teil unserer unternehmerischen verantwortungsvollen Grundhaltung verfolgen wir die Umsetzung der REACH-Verordnung und die daraus resultierenden Anforderungen mit größter Aufmerksamkeit. Im Rahmen unserer Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001, DIN ISO 45001 und DIN EN ISO 50001 stehen wir mit unseren Lieferanten in engem Kontakt.

Nach aktuellem Kenntnisstand werden ausschließlich REACH-konforme Stoffe in BEGA Produkten eingesetzt.