Hier hat die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Priorität. Der Straßenverlauf muss gut erkennbar und die Verkehrsteilnehmer müssen sichtbar sein. Daher gilt hier für die Beleuchtung von innerstädtischen Straßen die Norm DIN EN 13 201, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Als Beispiel dient eine Fahrbahn mit zwei Spuren für den Kraftverkehr mit einer Gesamtbreite von 6 m (Beleuchtungsklasse P3) und beidseitigen 2 m breiten Rad- und Fußwegen. Hier kommen Mastaufsatzleuchten auf 6 m hohen Masten zum Einsatz.
Ihre Lichtstärkeverteilung ist asymmetrisch-bandförmig und deckt die gesamte Straßenbreite von 10 m ab. Durch Präzisionsreflektoren wird das Licht sehr gleichmäßig auf die Nutzfläche gebracht. Der Leuchtenabstand beträgt 26 m. Empfehlenswert ist hier eine Nachtabsenkung des Beleuchtungsniveaus.
Lichttechnische Berechnungen Zusammenfassung DIALux-Projekt
Leuchtenabstand 26 m
Aus der Vogelperspektive wird die Lichtverteilung auf der Straße deutlich. Die dunkelste Stelle auf der Straße zwischen den Leuchten hat eine Beleuchtungsstärke von 3 lx. Die Übergänge dorthin, vom hellsten Punkt direkt von der Leuchte (15 lx) ausgehend, sind sehr weich und werden als angenehm empfunden. Für den Radweg auf der gegenüberliegenden Seite stehen bei diesen Leuchten noch 2 lx Beleuchtungsstärke zur Verfügung.